23.3.1 Der Typenvergleich nach dem Schenkungsmeldegesetz
Stiftungseingangssteuer
Das StiftEG, welches als Teil des SchenkMG in die österreichische Rechtsordnung mit Wirkung 01.08.2008 eingeführt worden ist, regelt in seinem § 1 den sachlichen Anwendungsbereich der Stiftungseingangssteuer. Gem § 1 Abs 1 StiftEG unterliegen unentgeltliche Zuwendungen an eine privatrechtliche Stiftung oder auf damit vergleichbare Vermögensmassen der Stiftungseingangssteuer in Höhe von 2,5 %. Da die privatrechtliche Stiftung sowohl die Stiftung nach PSG, als auch Regularstiftungen (Tanzer in Arnold/Stangl/Tanzer, Privatstiftungs-Steuerrecht2, Rz I/37) umfasst, gelten das PSG sowie das BStFG als Maßstab für die Vergleichbarkeitsprüfung.