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Dokument-ID: 1043680
15.2 Risiken und Pflichten der Stiftungsorgane
Da Stiftungsvorstände über keinen großen Mitarbeiterstab verfügen, treffen sie nicht nur strategische Entscheidungen, sondern sind vornehmlich selbst operativ tätig. Dies rührt auch daher, dass die Übernahme eines Stiftungsvorstandspostens nach wie vor als risikoloser „Freundschaftsdienst“ angesehen wird.