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Dokument-ID: 1098864
20.7.6 Einbringung von ehelichem Gebrauchsvermögen oder ehelichen Ersparnissen in ein Unternehmen
Fraglich ist, wie die Widmung von ehelichem Gebrauchsvermögen oder ehelichen Ersparnissen an ein Unternehmen zu qualifizieren ist, das gem § 82 EheG der Aufteilung entzogen ist.