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Dokument-ID: 1188688
4.4.2 Besteuerung auf Ebene der Begünstigten
Die Bestimmungen über die Zuwendungsbesteuerung gelten sowohl für Zuwendungen an einen Begünstigten als auch anlässlich der Auflösung der Privatstiftung und Zuwendung an den Letztbegünstigten. ISd § 27 Abs 5 Z 7 EStG fällt unter „Zuwendungen jeder Art“ daher auch die Übertragung des verbleibenden Vermögens der Stiftung an den Letztbegünstigten.