21.1 Entwicklung des liechtensteinischen Stiftungsrechts und dessen Stiftungstypen
Die selbstständige privatrechtliche liechtensteinische Privatstiftung, deren Rechtsgrundlage sich in den Art 552 bis 570 PGR aF befand, war für die Vermögensveranlagung in Österreich und in Europa beliebt. Grund dafür war das nach wie vor für bloße Sitz- und Holdinggesellschaften geltende begünstigte Steuerrecht, wenn die Stiftung ausländisch beherrscht ist, sowie die Beständigkeit der Rechtslage im privatrechtlichen Stiftungsrecht. Vor allem die Möglichkeit der Gründung einer hinterlegten Stiftung, welche im Gegensatz zur österreichischen Privatstiftung nicht in einem öffentlichen Buch eingetragen wird, sowie die mangelnde staatliche Aufsicht bei einzelnen Typen von liechtensteinischen Privatstiftungen (die mangelnde staatliche Aufsicht betraf die in Art 564 PGR aF aufgezählten Stiftungen) und fehlende Absicherung der Kontrolle des einzigen Stiftungsorgans waren Anreiz für Vermögensveranlagungen von ausländischen Investoren.