© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at


drucken

Neu Dokument-ID: 1104881

Birgit Zettel | Praxiswissen | Fachbeitrag

6.3.1 100-jährige Dauer einer Versorgungsstiftung

Auch bei einer Versorgungsstiftung, die schon seit über 100 Jahren besteht und bei welcher nicht die Verlängerung ihres Bestehens durch die Letztbegünstigten um weitere 100 Jahre einstimmig beschlossen worden ist, hat der Stiftungsvorstand einen Auflösungsbeschluss zu fassen (§ 35 Abs 2 Z 3 PSG). Eine Privatstiftung, welche auf unbestimmte Zeit errichtet wurde, endet nach Ablauf von hundert Jahren, wenn sie eine reine Versorgungsstiftung ist. Bei der Versorgungsstiftung steht die Versorgung von vom Stifter individualisierten Personen im Vordergrund; sind dies Familienmitglieder, spricht man auch von einer Familienstiftung.

Maßgeschneidert für Ihren Erfolg: Profitieren Sie von der FORUM Media Online-Welt mit fundiertem Fachwissen, Top Suchergebnissen und vielen aktuellen Themenschwerpunkten.

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlineBuch Stiftungsrecht in unserem Shop! Zum Shop