24 Transparenzpflichten für Stiftungen, Anstalten und Fonds nach dem Informationsfreiheitsgesetz
Informationsfreiheitsgesetz (IFG): Rechtliche Grundlagen
Mit Art 22a B-VG, eingeführt durch BGBl I Nr 5/2024 und wirksam ab 1. September 2025, wird das österreichische Informationsrecht grundlegend neu gestaltet. Die Bestimmung legt zum einen eine verfassungsrechtliche Pflicht zur aktiven Veröffentlichung bestimmter Informationen fest und verankert zum anderen ein verfassungsgesetzlich geschütztes Recht auf Informationszugang auf Antrag. Gleichzeitig entfallen mit Ablauf des 31. August 2025 die bisherigen Regelungen zur Amtsverschwiegenheit und Auskunftspflicht.