23.2 Steuerrechtliche Begünstigungen für gemeinnützige Stiftungen
Für die Anwendung steuerrechtlicher Begünstigungen sind die Regelungen der Bundesabgabenordnung (BAO) maßgeblich. Neben der Verfolgung eines begünstigten Zwecks muss die Stiftung nach Gesetz, Stiftungserklärung und nach ihrer tatsächlichen Geschäftsführung der Förderung der gemeinnützigen, mildtätigen und/oder kirchlichen Zwecke ausschließlich und unmittelbar dienen (Melzer/Petritz, Die gemeinnützige Stiftung und der gemeinnützige Fonds nach dem Gemeinnützigkeitsgesetz 2015, ÖStZ Spezial, 65 ff).