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Dokument-ID: 511478
19.1.1 Vorbehaltliches Widerrufs- und Änderungsrecht einer Stiftungsurkunde im Todesfall
OGH: Gemäß § 10 Absatz 2 FBG kann das Firmenbuchgericht eine Eintragung von Amts wegen löschen, wenn diese mangels einer wesentlichen Voraussetzung unzulässig ist oder wird. Dies ist dann der Fall, wenn eine solche Eintragung sachlich unrichtig ist oder gesetzliche Erfordernisse für die Eintragung fehlen und dieser Mangel im öffentlichen Interesse der Beteiligten geboten scheint.