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Dokument-ID: 1115009
21.3.11 Das Sorgfaltspflichtgesetz (SPG) zur Bekämpfung von Geldwäsche, organisierter Kriminalität und Terrorismusfinanzierung
Liechtenstein hat wie Österreich im Finanzmarkt-Geldwäschegesetz (FM-GwG) im Sorgfaltspflichtgesetz Bestimmungen zur Bekämpfung der Geldwäsche, der organisierten Kriminalität sowie Terrorismusfinanzierung zusammengefasst. Dieses Gesetz regelt die Sicherstellung der Sorgfalt bei der berufsmäßigen Ausübung der diesem Gesetz unterstellten Tätigkeiten.