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Dokument-ID: 284186
5.2.1 Unbeschränkt steuerpflichtige Körperschaften
Unter § 7 Abs 3 KStG fallende Körperschaften
Zuwendungen an unbeschränkt steuerpflichtige unter § 7 Abs 3 KStG fallende Körperschaften sind immer im Rahmen der Einkünfte aus Gewerbebetrieb zu erfassen, auch wenn sie Substanzauszahlungen bei der Zuwendenden darstellen, und unterliegen nicht der Endbesteuerung. Dabei ist zu unterscheiden: