Neu
Dokument-ID: 541492
III. ABSCHNITT
Wiener Landes-Stiftungs- und Fondsgesetz
III. ABSCHNITT
Fonds
§ 19. Begriff des Fonds
Fonds im Sinne dieses Gesetzes sind durch eine Anordnung des Fondsgründers nicht auf Dauer gewidmete Vermögen mit Rechtspersönlichkeit, die der Erfüllung gemeinnütziger oder mildtätiger Zwecke (§ 2 Abs. 2 und 3) dienen.