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Dokument-ID: 538677
NÖ Landes-Stiftungs- und Fondsgesetz (NÖ LStFG)
§ 3. Voraussetzung für die Errichtung einer Stiftung
Zur Errichtung einer Stiftung sind die Erklärung des Stifters, durch Zweckwidmung eines bestimmten Vermögens eine Stiftung errichten zu wollen (Stiftungserklärung), sowie die Vorlage der Satzung der Stiftung und die Bekanntgabe der Verwaltungs- und Vertretungsorgane, erforderlich.