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Dokument-ID: 538682
NÖ Landes-Stiftungs- und Fondsgesetz (NÖ LStFG)
§ 5. Zulässigkeit der Errichtung einer Stiftung
Die Errichtung einer Stiftung ist zulässig, wenn
- die Stiftungserklärung dem § 4 entspricht,
- der Stiftungszweck gemeinnützig oder mildtätig und
- das Stiftungsvermögen zur dauernden Erfüllung des Stiftungszweckes
hinreichend ist.