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Dokument-ID: 538812
2. Unterabschnitt
Tiroler Stiftungs- und Fondsgesetz 2008
2. Unterabschnitt
Errichtung einer Stiftung von Todes wegen
§ 8. Voraussetzungen für die Errichtung
Für die Errichtung einer Stiftung von Todes wegen sind erforderlich:
- das Vorliegen einer Stiftungserklärung und
- die Bewilligung durch die Landesregierung.