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Dokument-ID: 385020
Stiftungsrichtlinien 2009
1.2.1.1 Eigennützige Privatstiftungen
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Sie sind unbeschränkt steuerpflichtig, soweit sie nicht gemäß § 5 Z 11 KStG 1988 von der unbeschränkten Steuerpflicht ausgenommen sind (Rz 140 bis Rz 182).