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Dokument-ID: 385083
Stiftungsrichtlinien 2009
1.2.1.6 Versicherungsvereinsstiftungen
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Versicherungsvereinsstiftungen sind Privatstiftungen, die gemäß § 61e VAG aus der formwechselnden Umwandlung von anteilsverwaltenden Versicherungsvereinen auf Gegenseitigkeit entstehen. Sie sind keine betrieblichen Privatstiftungen, sondern als eigennützige Privatstiftungen nach Maßgabe des § 13 KStG 1988 unbeschränkt steuerpflichtig.