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Neu Dokument-ID: 385355

Vorschrift

Stiftungsrichtlinien 2009

Inhaltsverzeichnis

2.3 Ende der persönlichen Steuerpflicht

23

Die Steuersubjekteigenschaft einer Privatstiftung endet grundsätzlich mit dem Ende der Rechtspersönlichkeit, dh. mit der Löschung im Firmenbuch. Die Körperschaftsteuerpflicht bleibt allerdings darüber hinaus gemäß § 4 Abs. 2 KStG 1988 weiter bestehen, bis das gesamte Vermögen an den/die Letztbegünstigten herausgegeben wurde (zB bei nachträglich hervorgekommenem Vermögen). Siehe weiters KStR 2001 Rz 129.