© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at


drucken

Neu Dokument-ID: 1131109

Birgit Zettel | Praxiswissen | Fachbeitrag

22.4 Staatliche Gerichtsbarkeit

Streitigkeiten in und um die Privatstiftung sind entweder streitige Materien oder gehören zur Zuständigkeit des Außerstreitgerichts.

Über Angelegenheiten, die im PSG dem Gericht zugewiesen sind, verhandelt und entscheidet der für den Sitz der Privatstiftung zuständige, zur Ausübung der Gerichtsbarkeit in Handelssachen berufene Gerichtshof erster Instanz im Verfahren außer Streitsachen, sofern es sich nicht um Angelegenheiten handelt, die dem Prozessgericht (ausdrücklich) zugewiesen sind. Die im PSG dem Gericht zugewiesenen Angelegenheiten sind daher grundsätzlich im Außerstreitverfahren zu verhandeln. Alle anderen nicht im PSG geregelten Streitigkeiten sind vor dem Prozessgericht auszutragen.

Maßgeschneidert für Ihren Erfolg: Profitieren Sie von der FORUM Media Online-Welt mit fundiertem Fachwissen, Top Suchergebnissen und vielen aktuellen Themenschwerpunkten.

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlineBuch Stiftungsrecht in unserem Shop! Zum Shop