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Dokument-ID: 585532
Erleichterungen im Zusammenhang mit der Berechnung der Grunderwerbsteuer
5. Freiwillige Feilbietung, Aufteilung des ehelichen/partnerschaftlichen Gebrauchsvermögens
Die Bemessungsgrundlage bildet grundsätzlich die Gegenleistung, soweit eine solche nicht zu ermitteln ist oder unter dem Wert gemäß § 6 GrEStG 1987 liegt, der dreifache Einheitswert.