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Dokument-ID: 561280
3.10 Elektronische Rechnung ab 01.01.2013
Gem § 11 Abs 2 UAbs 2 UStG gilt auch eine „elektronische“ Rechnung als Rechnung, wenn der Empfänger dieser Art der Übermittlung zustimmt. Eine konkludente Zustimmung ist ausreichend. Eine elektronische Rechnung ist eine Rechnung, die in einem elektronischen Format ausgestellt und empfangen wird.