Neu
Dokument-ID: 1171801
Abgeleiteter Eigentumserwerb
Grundsätzlich unterscheidet man beim Eigentumserwerb zwischen abgeleitetem (derivativem) und originärem Erwerb. Von derivativem Eigentumserwerb spricht man, wenn der bisherige Eigentümer das Eigentum an der Sache wirksam einer anderen Person überträgt. Im Gegensatz zum originären Eigentumserwerb handelt es sich dabei um den Erwerb des Eigentums an einer Sache durch Rechtsgeschäft (etwa durch Kauf, Tausch, Schenkung).