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Dokument-ID: 385039
Stiftungsrichtlinien 2009
1.2.1.3 Gemischtnützige Privatstiftungen
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Das sind solche, die sowohl eigennützigen als auch gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken dienen. Sie werden abgabenrechtlich wie eigennützige Privatstiftungen behandelt.