© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at


drucken

Neu Dokument-ID: 385043

Vorschrift

Stiftungsrichtlinien 2009

Inhaltsverzeichnis

1.2.1.4 Betriebliche Privatstiftungen

7
Es handelt sich dabei um Privatstiftungen, die auf Grund des § 4 Abs. 11 Z 1 EStG 1988 in einem unmittelbaren Zusammenhang zu einem Betrieb stehen. Sie fallen mit Ausnahme der befreiten Unterstützungskassenstiftungen unter die unbeschränkte Steuerpflicht. Nach § 4 Abs. 11 Z 1 Z 1 EStG 1988 fallen darunter:

8

  • Unternehmenszweckförderungsstiftungen
    gemäß § 4 Abs. 11 Z 1 lit. a EStG 1988 in Verbindung mit § 13 Abs. 1 Z 1 KStG 1988 (Rz 152 bis Rz 162)

9

  • Arbeitnehmerförderungsstiftung
    gemäß § 4 Abs. 11 Z 1 lit. b EStG 1988 (Rz 163 bis Rz 172), diese sind zu unterteilen in:
    • Steuerfreie Unterstützungskassenstiftungen
      Sie sind beschränkt steuerpflichtig gemäß § 5 Z 7 KStG 1988 iVm § 6 Abs. 4 KStG 1988, sofern die dort angeführten Leistungsgrenzen eingehalten werden (Rz 163 bis Rz 171).
    • Steuerpflichtige Unterstützungskassenstiftungen

Diese liegen vor, wenn die für die Steuerbefreiung erforderlichen Leistungsgrenzen überschritten werden (Rz 172).

10

  • Belegschaftsbeteiligungsstiftungen
    gemäß § 4 Abs. 11 Z 1 lit. c EStG 1988 in Verbindung mit § 13 Abs. 1 Z 1 KStG 1988 (Rz 173 bis Rz 182).