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Dokument-ID: 405679
Stiftungsrichtlinien 2009
10.5.2.2.1 Rückübertragung von zugewendetem Betriebsvermögen
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Als anrechenbare Stiftungseingangswerte kommen in Betracht:
- bei der Zuwendung von betrieblichen Einheiten (Betrieb, Teilbetrieb, Mitunternehmeranteil): die Buchwerte (§ 6 Z 9 lit. a EStG 1988),
- bei der Zuwendung von sonstigem Betriebsvermögen: die anlässlich der Entnahme anzusetzenden Teilwerte (§ 6 Z 4 EStG 1988).