156.1.1 Anfechtung von Änderungen der Stiftungsurkunde durch Unterhaltsgläubiger
OGH: Die Klägerin ist gegenüber dem Stifter der beklagten Privatstiftung unterhaltsberechtigt, wobei dieser in der Vergangenheit wiederholt mit seinen Zahlungen säumig war. In weiterer Folge änderte der Stifter mittels Notariatsakt die Stiftungsurkunde und schwächte seine eigene Rechtsstellung erheblich, insbesondere durch den Verzicht auf das Widerrufsrecht sowie durch Einschränkungen seines Änderungsrechts. Die Klägerin begehrte daraufhin einerseits die Feststellung, dass diese Änderungen ihr gegenüber unwirksam seien, und andererseits, die beklagte Privatstiftung zu verpflichten, im Fall künftig ausbleibender Unterhaltsleistungen die Exekution in die Stifterrechte ohne Berücksichtigung dieser Änderungen zu dulden.