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Dokument-ID: 1183294
132.1.1 Bereicherungsansprüche einer Privatstiftung
OGH: Der Zweitbeklagte war Mitglied des Vorstandes der Privatstiftung. Die Privatstiftung wurde mit Vorstandsbeschluss vom 17. April 2015 aufgelöst und nach Abschluss der Abwicklung am 4. Oktober 2019 im Firmenbuch gelöscht. Der Zweitbeklagte war seit Ende des Jahres 2006 alleiniger Geschäftsführer und Gesellschafter der erstbeklagten Rechtsanwalts GmbH.