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Dokument-ID: 385430
Stiftungsrichtlinien 2009
3.2.2.2 Außerbetriebliche Einkunftsarten der Stiftung
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Bei der Privatstiftung können anfallen:
- Einkünfte aus Kapitalvermögen
- Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
- sonstige Einkünfte.
Diese Einkünfte sind, soweit keine Ausnahme von der unbeschränkten Steuerpflicht oder keine sachliche Steuerbefreiung vorliegt, körperschaftsteuerpflichtig.