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Dokument-ID: 1126633
112.1.1 Änderungsrecht der Stifter – Abweichen von der Einstimmigkeit
Eine Privatstiftung mit vier Stiftern sieht in ihrer Stiftungsurkunde ein Änderungsrecht der Stifter vor, wonach mangels anderer Reglung gem § 3 Abs 2 PSG alle Stifter die Änderung nur gemeinsam beschließen können.