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Dokument-ID: 917634
59.1.1 Alleiniges Änderungsrecht der Stiftungsurkunde durch den Stifter
OGH: Die Änderung einer Stiftungsurkunde kann gem § 33 Abs 3 PSG erst wirksam werden und konstitutiv sein, wenn sie im Firmenbuch eingetragen wurde. Dies bedeutet jedoch nicht, dass jede im Firmenbuch eingetragene Änderung automatisch materiell-rechtlich wirksam wird.