84.1.1 Parteistellung des Begünstigten im Genehmigungsverfahren nach § 33 Abs 2
OGH: Die Antragsteller (Vorstandsmitglieder) beantragten die Genehmigung einer Änderung der Stiftungszusatzurkunde gem § 33 Abs 2 PSG des Inhalts, der Stiftungsvorstand werde ermächtigt, die im Wohnungseigentum der Privatstiftung stehende Wohnung zu verkaufen. Die dem Verfahren vom Erstgericht beigezogenen Begünstigten sprachen sich gegen den Antrag aus und beantragten gem § 35 Abs 3 PSG die Auflösung der Privatstiftung und die Übertragung des Stiftungsvermögens an die Einschreiter.