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Dokument-ID: 784757
40.1.1 Anfechtung gegen die Auswahl eines Prozesskurators
Wird eine aus rechtlichen Gründen ungeeignete Person zum Prozesskurator bestellt, besteht der Mangel der Vertretung weiterhin und es wird somit in die Rechtssphäre der Rekurswerber als zur Antragstellung nach § 8 ZPO Berufene eingegriffen. Der OGH bejaht in diesem Fall die Rechtsmittelbefugnis der Kuratorbesteller.