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Dokument-ID: 947579
61.1.1 Besteht bei der Wiederbestellung eines Stiftungsvorstandsmitglieds Eintragungspflicht?
OGH: Eingetragen werden können grundsätzlich nur jene Tatsachen, die kraft gesetzlicher Anordnung eintragungspflichtig sind. Für den Fall der Wiederbestellung eines Stiftungsvorstandsmitglieds besteht eine solche Pflicht mangels Änderung(en) in der Vertretungsbefugnis nicht.