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Dokument-ID: 815251
49.1.1 Vertretung der Privatstiftung im Bestellungs- und Abberufungsverfahren nach § 27 PSG
OGH: Probleme bezüglich der Vertretung der Privatstiftung im Bestellungs- und Abberufungsverfahren nach § 27 PSG bereitet lediglich jener Fall, bei dem es um die Bestellung bzw Abberufung von Mitgliedern des Stiftungsvorstands geht. Sollen andere Organe bestellt oder abberufen werden, bestehen von vornherein keine Zweifel, dass der Stiftungsvorstand in der Lage ist, die Interessen der Stiftung ausreichend wahrzunehmen.