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Dokument-ID: 792412
46.1.1 Prüfpflicht der Stiftungszusatzurkunde bei Änderung der Stiftungserklärung bei Vorlage durch den Stiftungsvorstand
OGH: Es besteht nach § 10 Abs 2 Satz 2 PSG keine Pflicht zur Vorlage einer Stiftungszusatzurkunde. Eine freiwillige Vorlage kann sinnvoll sein, wenn Zweifel bezüglich der Zulässigkeit einzelner darin enthaltener Bestimmungen gehegt werden.