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Dokument-ID: 1084155
89.1.1 Wohnungserhaltungsanspruch an Ehewohnung im Eigentum einer Privatstiftung
OGH: Der Anspruch nach § 97 ABGB setzt die Verfügungsbefugnis des anderen Ehegatten voraus. Ist ein Ehegatte über die Wohnung, die der Befriedigung des dringenden Wohnbedürfnisses des anderen Ehegatten dient, verfügungsberechtigt, so hat letzterer nach § 97 ABGB einen Anspruch darauf, dass der verfügungsberechtigte Ehegatte alles unterlasse und vorkehre, damit der auf die Wohnung angewiesene Ehegatte diese nicht verliere (RS0047376).