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Dokument-ID: 283366
2.1 Rechtsgrundlagen für inländische Stiftungen
Die Österreichische Rechtsordnung kennt Stiftungen des öffentlichen Rechts und des Privatrechts.
Stiftungen des öffentlichen Rechts sind jene Stiftungen, denen dieser Status vom jeweiligen Gesetzgeber verliehen wurde. Sie sind Körperschaften öffentlichen Rechts und als solche beschränkt steuerpflichtig.