Neu
Dokument-ID: 757458
43.1.1 Gerichtsbefugnis bei Abberufung des Stiftungsvorstands nicht nur subsidiär
OGH: Im Fall einer Bestellung des Stiftungsvorstandes, im Zuge derer es zu einer Säumnis der zuständigen Stiftungsorgane kommt, hat das Gericht nach herrschender Rechtsprechung gem § 27 Abs 1 PSG vorzugehen (6 Ob 130/13f). Bislang fehlte es jedoch an einer höchstgerichtlichen Entscheidung, wie jene Sachlage zu lösen ist, wenn die Säumnis im Zusammenhang mit einer Abberufung vorliegt.