74.1.1 Schenkung an eine Stiftung als Vorkaufsfall?
OGH: Wenn eine Sache mit einem Vorkaufsrecht gemäß § 1072 ABGB belastet ist, löst nur der Abschluss eines weiteren Kaufvertrags über diese Sache den Vorkaufsfall aus. Nach ständiger Rechtsprechung bedarf die Ausdehnung des Vorkaufsrechts auf „andere Veräußerungsarten“ iSd § 1078 ABGB einer besonderen Vereinbarung. Eine Schenkung – wie etwa in casu Schenkung einer Liegenschaft an eine Stiftung – ist eine „andere Veräußerungsart“ iSd § 1078 ABGB und löst somit den Vorkaufsfall nicht aus. Das Vorkaufsrecht kann daher nicht ausgeübt werden.