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Dokument-ID: 1084151
90.1.1 Privatstiftung: Genehmigung von Insichgeschäften – Mandatsvertrag zwischen Privatstiftung und GesbR
OGH: Wenn die Privatstiftung keinen Aufsichtsrat hat, bedürfen Rechtsgeschäfte der Privatstiftung mit einem Mitglied des Stiftungsvorstands der Genehmigung aller übrigen Mitglieder des Stiftungsvorstands und des Gerichts.