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Dokument-ID: 634397
27.1.1 Erhebung eines Rechtsmittels durch Organe einer Privatstiftung
OGH: Die Privatstiftung selbst genießt im Eintragungsverfahren Parteistellung und Rechtsmittellegitimation, weil sie als betroffener Rechtsträger zur Anmeldung ihrer vertretungsbefugten Organe verpflichtet ist.