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Dokument-ID: 649390
28.1.1 Regelung der Zuständigkeit zur Bestellung der Mitglieder des Stiftungsvorstands
OGH: Der Stifter kann nach § 9 Abs 2 Z 1 PSG Regelungen über die Bestellung, Abberufung, Funktionsdauer und Vertretungsbefugnisse des Stiftungsvorstands in die Stiftungsurkunde (§ 10 Abs 2 PSG) aufnehmen und nach einhelliger Auffassung auch in den Grenzen von Unvereinbarkeitsbestimmungen, Bestellungsverboten sowie sonstigen zwingenden Bestimmungen des PSG dem Stiftungsvorstand die Befugnis zur Bestellung von Vorstandsmitgliedern (Selbstergänzung, Kooptierung) einräumen.