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Dokument-ID: 1120939
106.1.1 Nichterreichbarkeit des Stiftungszwecks
Antragsteller sind die so genannten „Zweitbegünstigten“ der Privatstiftung M*, welche nach dem Ableben des Stifters und Erstbegünstigten einen Antrag auf Auflösung der Privatstiftung wegen Nichterreichens des Stiftungszwecks stellten.