126.1.1 Steuerlicher Konzerntatbestand und Privatstiftung an der Konzernspitze
BFG: Im Beschwerdefall ist strittig, ob die Voraussetzungen des Konzernausschlusses gem § 9 Abs 7 KStG und § 12 Abs 1 Z 9 KStG erfüllt sind. Die Beschwerdeführerin (vormals ***F GmbH***) und die ***B GmbH*** bilden nach dem festgestellten Sachverhalt eine Unternehmensgruppe iSd § 9 KStG. Die Beschwerdeführerin führte aus, dass die Konzernklausel des § 9 Abs 7 KStG sowie § 12 Abs 1 Z 9 KStG nicht zur Anwendung kommen könnten, weil eine Privatstiftung ein eigentümerloses Rechtsgebilde darstelle.