144.1.1 Abzugsverbot für niedrigbesteuerte Zinsen und Lizenzgebühren im Konzern
BFG: Eine in Österreich ansässige Gesellschaft erhielt ein konzerninternes Darlehen von ihrer Muttergesellschaft, einer nach liechtensteinischem Recht errichteten Stiftung. Im Ansässigkeitsstaat der Muttergesellschaft – Liechtenstein – kommt diese Stiftung in den Genuss einer steuerlichen Sonderregelung: Sie kann von ihrer steuerlichen Bemessungsgrundlage einen fiktiven Zinsabzug in Höhe von 4 % ihres so genannten „modifizierten Eigenkapitals“ geltend machen. Aufgrund dieser Regelung reduziert sich die tatsächliche Steuerlast der Stiftung erheblich, sodass ihre effektive Besteuerung unter 10 % liegt.