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Dokument-ID: 249310
7.1.1 Richtigstellung einer ursprünglich falsch eingetragenen Firma
OGH: Wird bei der Eintragung ins Firmenbuch der Name der Firma unrichtig eingetragen, so ist an eine Löschung nach § 10 Abs FBG oder an eine Berichtigung nach § 26 FBG zu denken: