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Dokument-ID: 1194394
137.1.1 Zusätzliches Stiftungseingangssteueräquivalent bei Anteilsvereinigung
BFG: Mit Nachstiftungsvereinbarung vom 4. Dezember 2020 wurden sämtliche Gesellschaftsanteile einer GmbH unentgeltlich auf die Beschwerdeführerin, eine Privatstiftung, übertragen. Im Vermögen der GmbH befindet sich die Liegenschaft.