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Dokument-ID: 1135854
109.1.1 Wirtschaftliches Eigentum bei ausländischer Stiftung
VwGH: Der Zweck einer in Liechtenstein errichteten Stiftung war die Verwaltung, Anlage und Verwendung des Vermögens im Interesse der Begünstigten. Nach dem Tod des Stifters, welcher Erstbegünstigter der Stiftung war, sollten seine Töchter, das sind die Mitbeteiligte und ihre Schwester, vollumfänglich in seine Begünstigtenrechte eintreten.