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Dokument-ID: 1197512
1 Allgemeines zum Bewertungsgutachten
Die Tätigkeit des Sachverständigen bei der Erstellung von Gutachten, unabhängig davon, ob sie im Auftrag einer Behörde oder einer Privatperson erfolgt, umfasst die Erhebung und Feststellung von Tatsachen, die Darstellung von Fachwissen sowie wissenschaftlicher und beruflicher Erfahrung und die Ableitung fundierter Schlussfolgerungen aus den getroffenen Feststellungen.