4.2 Arten von Senioreneinrichtungen
Klassifizierung nach dem Überwiegen eines Aspekts
Senioreneinrichtungen werden den Sozialimmobilien zugeordnet, wobei es verschiedene Ausprägungsformen gibt. Einige ähneln klassischen Wohnimmobilien, während andere als Spezialimmobilien gelten. Spezialimmobilien sind durch Alleinstellungsmerkmale geprägt. Bei manchen steht der Wohnnutzen im Vordergrund, bei anderen sind wiederum die betrieblichen Aspekte charakterisierend. Das Überwiegen eines Aspektes ist entscheidend für die Zuordnung zu einer Immobilienart. Die korrekte Zuordnung einer Immobilie ist wesentlich, da sich daraus verschiedene Bewertungsansätze ergeben können. Daher muss die Klassifizierung der Immobilie der Bewertung vorausgehen. • [Fußnote: C Brinkmann/M Bienentreu in Bienert/Wagner (Hrsg), Bewertung von Spezialimmobilien, 2. Aufl, (2018) S 792.]